FAQ
Trocknungstechnische Einweisung
Die Trocknungsmaßnahme dauert in der Regel ca. 14 – 21 Tage, bei einer Laufzeit von 24 Std./Tag.
Die Räume in denen eine Trocknungsmaßnahme durchgeführt wird, sollten generell verschlossen bleiben. Auch hier ist mehrmaliges kurzzeitiges Lüften (15 Min. Stoßlüften) möglich.
Die Kondenstrockner sind 1x täglich vom Mieter/Auftraggeber zu leeren, unsere Mitarbeiter weisen Sie bei Aufbau der Gerätschaften ein. Das Überlaufen der Kondenstrockner ist ausgeschlossen, da sich diese automatisch abschalten, sobald der Behälter voll ist.
Bei erhöhten Raumtemperaturen (ca. >38°C) ist ein mehrmaliges Stoßlüften erforderlich. Ein Dauerlüften ist zu vermeiden. Eine effektive Trocknung wird im Temperaturbereich zwischen 15°C und 25°C erreicht.
Die aufgestellten Geräte können aus wichtigen Gründen von Ihnen ein- und ausgeschaltet werden. Jedoch verlängert sich dadurch die Trocknungsdauer. In Ihrem Interesse und zur Schadensminimierung sollten die Geräte dauerhaft in Betrieb sein.
Lebensmittel (Weine, Obst, etc.) und Grünpflanzen sollten, wenn möglich vor Beginn der Trocknungsmaßnahme ausgelagert werden, um etwaige Schäden zu vermeiden.
Alle Termine zur Trocknung und Sanierung werden mit Ihnen vorab telefonisch vereinbart.
Reichen Sie bitte den Abschnitt „Anmeldung erhöhter Stromverbrauch“ bei Ihrem Stromversorger ein, um eine Höhereinstufung zu vermeiden. Die Mehrkosten des Stromverbrauch werden vom Versicherer nach Einreichung der Kostenaufstellung und unserer Schlussrechnung erstattet.