Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftragnehmers die ihm als Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag in Ansehung des Schadens gegenüber dem Versicherungsgeber zustehenden Leistungsansprüche in Höhe der Kosten, die der Auftragnehmer für die durchgeführten Leistungen beansprucht, erfüllungshalber abzutreten.
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.